Bezirke
Zum 1. Januar 2001 wird ihre Zahl im Zuge der Bezirksreform
von 23 auf 12 reduziert. Im Rahmen der bisherigen Grenzen werden
die bestehenden Bezirke zu größeren, untereinander vergleichbaren
Verwaltungseinheiten mit je rund 300.000 Einwohnern zusammengefasst.
Für den Bürger werden neue, dezentrale Bürgerämter (Service-Einrichtungen) geschaffen, die vor Ort seine Anliegen bearbeiten. Ein Stadtinformationssystem im Internet www.berlin.de kann dem Bürger künftig so manchen Behördengang ersparen. Online vom heimischen Computer oder von öffentlichen Terminals aus wird er dann auch mit Ämtern kommunizieren können.
Seit 1995 erhalten die Bezirke zur Erfüllung ihrer Aufgaben aus dem Landeshaushalt eine Globalsumme. Dadurch wird ihre Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit gestärkt und sie können selbst finanzpolitische Schwerpunkte setzen, doch übt der Senat die Aufsicht über die Bezirksverwaltungen aus. Eigene Steuern oder Abgaben können sie nicht erheben.
Die Bezirksverwaltung besteht aus der Bezirksverordnetenversammlung
(BVV) und dem Bezirksamt. Die
Bezirksverordneten werden von den wahlberechtigten deutschen Bürgern
und von den Staatsangehörigen aus Ländern der Europäischen
Union, die im Bezirk leben, gewählt. Auf Bezirksebene gilt
eine Sperrklausel für Parteien, die weniger als drei Prozent
der abgegebenen Stimmen erreicht haben. Das Bezirksamt besteht aus
dem Bezirksbürgermeister und den Bezirksstadträten und
ist eine kollegiale Verwaltungsbehörde.
Die Bezirksbürgermeister aller Bezirke bilden zusammen mit dem Regierenden Bürgermeister und seinem Stellvertreter, dem Bürgermeister von Berlin, den Rat der Bürgermeister. Der Senat ist verpflichtet, in grundsätzlichen Fragen der Gesetzgebung und Verwaltung die Stellungnahme des Rates der Bürgermeister einzuholen. Gleiches gilt für Gesetzesvorlagen aus dem Abgeordnetenhaus. |