Parlament und Regierung
Das Abgeordnetenhaus von Berlin residiert seit 1993
im behutsam restaurierten Gebäude des ehemaligen Preußischen
Landtages. Ab der 14. Wahlperiode (1999) setzt sich das Abgeordnetenhaus
aus mindestens 130 Abgeordneten (ohne Überhangmandate) zusammen.
Für die Parteien gilt eine Fünf-Prozent-Klausel, es sei
denn, ein Bewerber kann ein
Direktmandat gewinnen. Eine Legislaturperiode dauert fünf Jahre,
sie kann aber durch eine Mehrheit von zwei Dritteln der Abgeordneten
oder Volksentscheid vorzeitig beendet werden. Gesetzentwürfe
werden in mindestens zwei Lesungen im Plenum beraten und mit einfacher
Mehrheit angenommen. Verfassungsänderungen bedürfen einer
Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten. Änderungen der Verfassung,
die die Regelungen über Volksbegehren und Volksentscheid betreffen,
bedürfen zusätzlich einer Volksabstimmung. Das Parlament
und seine Ausschüsse tagen grundsätzlich öffentlich.
Die Landesregierung besteht aus dem Regierenden
Bürgermeister und acht Senatoren. Das Abgeordnetenhaus wählt
den Regierenden Bürgermeister und auf dessen Vorschlag
einzeln die Senatoren. Es kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder
dem Senat oder einzelnen Senatoren das Vertrauen entziehen. So kann
nur die Volksvertretung die Senatoren entlassen. Entsprechend führen
die Mitglieder des Senats ihre Geschäftsbereiche in eigener
Verantwortung. Der Regierende Bürgermeister bestimmt die Richtlinien
der Regierungspolitik, benötigt dazu jedoch das Einvernehmen
des Senats. Sitz des Regierenden Bürgermeisters und der Senatskanzlei
ist das Berliner Rathaus.
Die Verwaltung gliedert sich in Hauptverwaltung
und Bezirksverwaltungen. Die Hauptverwaltung umfasst vor allem die
Senatsverwaltungen als oberste Landesbehörden. Zu den Aufgaben
der Hauptverwaltung gehören die Entscheidung über Grundsatzangelegenheiten
und die Planung sowie Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung.
Ein Katalog der Zuständigkeiten grenzt die Aufgaben zwischen
Senats- und Bezirksverwaltungen ab. Der Hauptverwaltung unmittelbar
unterstellt sind nachgeordnete Behörden wie der Polizeipräsident,
die Feuerwehr oder die Justizbehörden. Die Hauptverwaltung
übt auch die Aufsicht über die Hochschulen und landeseigenen
Anstalten des öffentlichen Rechts aus. Um die Aufgaben einer
modernen Großstadt mit Parlaments- und Regierungssitz des
Bundes zu bewältigen, reformiert Berlin die Verwaltung auf
allen Ebenen. Kern der Reform, die unter dem Motto "Unternehmen
Verwaltung steht, ist Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit.
Im Wettbewerb der Standorte muss Berlins Verwaltung straffer, leistungsorientierter,
bürgernäher und transparenter werden. Die Neuordnung findet
in mehreren Schritten statt und soll 2004 vollendet sein. Eine Verfassungsänderung
vom März 1998 machte den Weg frei für einen neuen Zuschnitt
der Berliner Bezirke (Gebietsreform), eine neue Aufteilung der Aufgaben
zwischen Senat und Bezirken (Funktionalreform) und eine Verkleinerung
von Parlament und Regierung in den künftigen Legislaturperioden.
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