Berlin-Brandenburg
Berlin und Brandenburg müssen bei der Entwicklung und Gestaltung der Verhältnisse zwischen Stadtraum und den umliegenden Regionen zusammenarbeiten. Der Interessenausgleich zwischen Berlin und Brandenburg erfolgt durch zahlreiche Absprachen und Vereinbarungen. Im gemeinsamen Koordinierungsrat (gegründet 1996) treffen die Regierungen beider Länder Entscheidungen.
Von zentraler Bedeutung ist eine auf Dauer angelegte gemeinsame Landesplanung mit dem Ziel, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und gleichzeitig den gemeinsamen Wirtschaftsraum für den Wettbewerb in den europäischen Regionen zu stärken. Die Grundlagen und Verfahren hierfür sind im April 1995 im Landesplanungsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg geregelt worden. Mit diesem Vertrag ist auch die Einrichtung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg (GL) beschlossen worden. Die Übertragung der gemeinsamen Landesplanung auf eine eigenständige Behörde ist einzigartig in Deutschland.
Zu den wichtigsten Aufgaben der GL zählen die Aufstellung und Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms und der Landesentwicklungspläne, die Anpassung von kommunalen Bauleitplänen an die gemeinsamen Ziele der Landesplanung und die Durchführung von Raumordnungsverfahren für grenzüberschreitende Projekte. Ziel ist es, die Voraussetzungen für eine ausgewogene Verteilung der Entwicklungschancen und -potentiale zu schaffen. |