Vorwort
Die Stadt
Politik und Geschichte
Kultur
Finanzen, Wirtschaft, Umwelt
Wissenschaft, Forschung, Bildung
Stadtentwicklung, Bauen, Verkehr
Soziales, Gesundheit, Sport
Politik

Die Geschichte der Stadt
vom 12. Jahrhundert bis heute.


Berlin ist ein deutsches Land und zugleich eine Stadt. Dementsprechend nimmt es staatliche und kommunale Aufgaben wahr. Gemäß den Prinzipien eines demokratischen Staates sind die vom Volk ausgehenden öffentlichen Gewalten geteilt: in eine vollziehende, eine gesetzgebende und eine Recht sprechende. Das Land entsendet Vertreter in den Deutschen Bundesrat, die wahlberechtigten Berliner wählen Abgeordnete für den Deutschen Bundestag. Die kommunale Ebene ist in 23 Bezirke gegliedert, die aufgrund der Bezirksreform in 12 Einheiten aufgehen sollen.

Verfassung

Die Verfassung des Landes Berlin ist in einer Volksabstimmung am 22.Oktober 1995 von 75,1 Prozent der Abstimmungsberechtigten angenommen worden. In großen Teilen schreibt sie die Berliner Verfassung von 1950 fort. Zu den wesentlichen Neuerungen zählen die Vertiefung einklagbarer Grundrechte und die Erweiterung des Katalogs der Staatsziele (unter anderem das Recht auf Arbeit, Bildung und angemessenen Wohnraum). Auch Umwelt- und Datenschutz haben jetzt Verfassungsrang. Die Beteiligungsrechte der Bürger durch Elemente der direkten Demokratie wie Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid sind erweitert worden. Seit 1992 überwacht der Verfassungsgerichtshof die Einhaltung der Verfassung.

Hosted by uCoz