Vorwort
Die Stadt
Politik und Geschichte
Kultur
Finanzen, Wirtschaft, Umwelt
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Stadtentwicklung, Bauen, Verkehr
Soziales, Gesundheit, Sport
Politik
Parlament und Regierung

Das Abgeordnetenhaus von Berlin residiert seit 1993 im behutsam restaurierten Gebäude des ehemaligen Preußischen Landtages. Ab der 14. Wahlperiode (1999) setzt sich das Abgeordnetenhaus aus mindestens 130 Abgeordneten (ohne Überhangmandate) zusammen. Für die Parteien gilt eine Fünf-Prozent-Klausel, es sei denn, ein Bewerber kann ein Direktmandat gewinnen. Eine Legislaturperiode dauert fünf Jahre, sie kann aber durch eine Mehrheit von zwei Dritteln der Abgeordneten oder Volksentscheid vorzeitig beendet werden. Gesetzentwürfe werden in mindestens zwei Lesungen im Plenum beraten und mit einfacher Mehrheit angenommen. Verfassungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten. Änderungen der Verfassung, die die Regelungen über Volksbegehren und Volksentscheid betreffen, bedürfen zusätzlich einer Volksabstimmung. Das Parlament und seine Ausschüsse tagen grundsätzlich öffentlich.

Die Landesregierung besteht aus dem Regierenden Bürgermeister und acht Senatoren. Das Abgeordnetenhaus wählt den Regierenden Bürgermeister und auf dessen Vorschlag – einzeln – die Senatoren. Es kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder dem Senat oder einzelnen Senatoren das Vertrauen entziehen. So kann nur die Volksvertretung die Senatoren entlassen. Entsprechend führen die Mitglieder des Senats ihre Geschäftsbereiche in eigener Verantwortung. Der Regierende Bürgermeister bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik, benötigt dazu jedoch das Einvernehmen des Senats. Sitz des Regierenden Bürgermeisters und der Senatskanzlei ist das Berliner Rathaus.

Die Verwaltung gliedert sich in Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen. Die Hauptverwaltung umfasst vor allem die Senatsverwaltungen als oberste Landesbehörden. Zu den Aufgaben der Hauptverwaltung gehören die Entscheidung über Grundsatzangelegenheiten und die Planung sowie Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung. Ein Katalog der Zuständigkeiten grenzt die Aufgaben zwischen Senats- und Bezirksverwaltungen ab. Der Hauptverwaltung unmittelbar unterstellt sind nachgeordnete Behörden wie der Polizeipräsident, die Feuerwehr oder die Justizbehörden. Die Hauptverwaltung übt auch die Aufsicht über die Hochschulen und landeseigenen Anstalten des öffentlichen Rechts aus. Um die Aufgaben einer modernen Großstadt mit Parlaments- und Regierungssitz des Bundes zu bewältigen, reformiert Berlin die Verwaltung auf allen Ebenen. Kern der Reform, die unter dem Motto "Unternehmen Verwaltung“ steht, ist Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit. Im Wettbewerb der Standorte muss Berlins Verwaltung straffer, leistungsorientierter, bürgernäher und transparenter werden. Die Neuordnung findet in mehreren Schritten statt und soll 2004 vollendet sein. Eine Verfassungsänderung vom März 1998 machte den Weg frei für einen neuen Zuschnitt der Berliner Bezirke (Gebietsreform), eine neue Aufteilung der Aufgaben zwischen Senat und Bezirken (Funktionalreform) und eine Verkleinerung von Parlament und Regierung in den künftigen Legislaturperioden.

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